abolos ist ein E-Rechnungstool ohne Abo — Startseite

E-Rechnung und Kleinunternehmerregelung: was wirklich gilt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG schützt Kleinunternehmer vor der Ausstellungspflicht für E-Rechnungen — dauerhaft, auch nach 2028. Das schließt aber nicht aus, dass Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen müssen. Beides ist wichtig und beides wird häufig verwechselt.

Empfang und Ausstellung: zwei verschiedene Pflichten

Empfang

Pflicht seit Januar 2025

Jeder inländische Unternehmer — also auch Kleinunternehmer — muss seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format empfangen und verarbeiten können. Es gibt keine Ausnahme für kleine Umsätze oder Kleinunternehmer.

Ausstellung

Dauerhaft ausgenommen

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft ausgenommen — auch nach 2028. Sie dürfen weiterhin PDF oder Papier ausstellen. Die Ausnahme ist in § 34a UStG verankert.

Warum Kleinunternehmer dauerhaft ausgenommen sind

E-Rechnungen im ZUGFeRD- und XRechnung-Format basieren auf dem europäischen Standard EN 16931. Dieser Standard setzt voraus, dass Umsatzsteuer ausgewiesen wird — er unterscheidet zwischen verschiedenen Steuersätzen, aber nicht zwischen „keine Umsatzsteuer wegen § 19" und „0 % Steuersatz". Kleinunternehmer weisen keine USt aus, was sich technisch nicht normkonform in das Pflichtformat übersetzen lässt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Ausnahme eingebaut. Es handelt sich nicht um einen Ermessensspielraum, sondern um eine klare gesetzliche Regelung.

abolos bildet den Kleinunternehmer-Fall trotzdem technisch korrekt im ZUGFeRD-Format ab — mit dem Standard-Steuercode für Steuerbefreiung (S, 0 %) und dem gesetzlich vorgeschriebenen Freitext-Hinweis nach § 19 UStG in der Rechnung.

Der § 19-Modus in abolos

Wer in den Einstellungen die Kleinunternehmerregelung aktiviert, bekommt automatisch:

Was, wenn ich Rechnungen empfange, die ich nicht lesen kann?

Lieferanten können ab 2028 verpflichtet sein, E-Rechnungen als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML zu schicken. Wer diese Dateien in einem Standard-PDF-Viewer öffnet, sieht entweder nur ein normales PDF (bei ZUGFeRD) oder gar nur XML-Code (bei XRechnung).

Das Eingangsrechnungs-Modul in abolos löst das: XML-Datei hochladen, abolos liest die strukturierten Daten aus — Betrag, Steuernummer, Leistungsdatum, Bankverbindung — und zeigt sie in einer lesbaren Ansicht an. Du musst die XML-Struktur nicht kennen.

Muss ich abolos nur wegen des Empfangs von E-Rechnungen kaufen?

Das Eingangsrechnungs-Modul ist Teil jedes gekauften Jahrgangs. Wenn du ohnehin eigene Rechnungen über abolos schreibst, ist das Lesen eingehender E-Rechnungen ohne Mehrkosten inbegriffen. Ein Jahrgang kostet ab Juli nur noch 10 Euro.

Ich bin Kleinunternehmer und erhalte nie E-Rechnungen. Muss ich trotzdem etwas tun?

Wenn du ausschließlich an Privatpersonen verkaufst und von deinen Lieferanten keine E-Rechnungen erwartest, ist der Handlungsbedarf gering. Sobald jedoch ein Geschäftspartner auf E-Rechnung umstellt und dir eine ZUGFeRD-Datei schickt, bist du verpflichtet, diese verarbeiten zu können.